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BGH zu den Anforderungen an eine Vorsorgevollmacht

Wenn es um Leben und Tod geht, dann gelten besondere Bedingungen für eine Vollmacht. So stellte der BGH jetzt klar, dass für eine wirksame Bevollmächtigung dem Vollmachtgeber die möglichen weitreichenden Konsequenzen der Vollmacht eindeutig vor Augen geführt werden müssen - im Text der Vollmacht.

Die Mutter war schwerstkrank, nicht mehr ansprechbar, die Angehörigen standen vor der Entscheidung, die künstliche Ernährung der Mutter einstellen zu lassen. Ein Kind hatte Vollmacht „alle erforderlichen Entscheidungen abzusprechen“. Darüber kam es zum Streit.

Der Bundesgerichtshof (BGH) musste prüfen, ob die erteilte Vollmacht den vom Gesetz aufgestellten inhaltlichen Anforderungen entsprach. Dazu müsse, so die Richter in ihrem Beschluss vom 6. Juli 2016 (Az. XII ZB 61/16), im Vollmachtstext selbst verdeutlicht werden, dass die Entscheidung über Schicksal und Leben und Tod anvertraut werde. Das war im verhandelten Fall zwar nicht der Fall, doch die Mutter hatte zusätzlich zur privatschriftlichen auch eine notarielle Vorsorgevollmacht errichtet, die den gesetzlichen Anforderungen genügte, so dass das Kind letztlich für seine Mutter entscheiden konnte.

(BGH / STB Web)

Artikel vom 19.09.2016